Interimsmanagement

"Nichts ist so beständig wie der Wandel"  Heraklit  Diese einfache Wahrheit stellt das Management im Unternehmen nicht selten vor komplizierte Herausforderungen.

Wir betrachten es als unsere Aufgabe, gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter, den in der Krise befindlichen Geschäftsbetrieb zu analysieren und möglichst optimal aus der Krisensituation in ein ruhiges Fahrwasser zu geleiten.

Leitbild unseres Handelns

Das Leitbild, das unser Handeln gerade in den stürmischen ersten Tagen eines Insolvenzverfahrens prägt, ist das eines hanseatischen Kaufmanns, der mit klaren Grundsätzen, einem kühlen Kopf und kaufmännischem Geschick die Fäden in die Hand nimmt.

Selbstverständlich lassen wir bei unserem Handeln nie die Beschlusslage des Gerichtes außer Acht. So tragen wir dafür Sorge, dass im Falle des angeordneten Zustimmungsvorbehaltes, stets auch der Geschäftsführer des schuldnerischen Unternehmens die getroffenen unternehmerischen Entscheidungen mitträgt und dies auch entsprechend dokumentiert wird.

Die Erfahrung aus mehr als zwanzig Jahren Interimsmanagement zeigt jedoch, dass die Geschäftspartner dem schuldnerischen Unternehmen das Vertrauen nur aufgrund der Handlungen und Erklärungen des vorläufigen Insolvenzverwalters erteilen. Vielfach treffen wir in den Verfahren immer wiederkehrend auf die gleichen Geschäftspartner. Dann zahlt es sich besonders aus, immer offen und ehrlich die Dinge anzupacken und gemeinsam nach Lösungswegen zu suchen.

Information ist alles

In den Jahren unserer Tätigkeit haben wir ein umfangreiches Planungs- und Reportingsystem, welches sich streng an den Anforderungen der Insolvenzverwalter orientiert, aufgebaut. Das heißt, bei uns erhalten Sie kein kompliziertes Planungswerk, sondern wir sagen Ihnen ob es betriebswirtschaftlich Sinn macht das Unternehmen fortzuführen und welche Risiken bestehen.

Wenn wir den Geschäftsbetrieb begleiten, halten wir Sie stets informiert. Gleichzeitig können wir Sie mit den Informationen ausstatten, die Sie zur Weitergabe an das Insolvenzgericht, den Gläubigerausschuss oder z. B. die beteiligten Kreditinstitute benötigen.