Personalverwaltung

Den Bereich des Personalmanagements begreifen wir als ganzheitliche Aufgabe. Das heißt, wir beschränken uns hier nicht auf die bloße Erstellung der Insolvenzgeldbescheinigung, sondern sorgen für eine korrekte und vollständige Abwicklung jedes Arbeitsverhältnisses von der Anstellung bis zur Beendigung, inklusive der Ermittlung der Forderungen des Arbeitnehmers nach § 38 InsO und § 55 InsO.

Insolvenzgeld

  • Kollektivvorfinanzierung – von der Beantragung über die Zahlungen bis hin zum Antrag auf Insolvenzgeld (Dritte) – durch das vom Arbeitgeber gewünschte Kreditinstitut
  • Individualfinanzierung, sofern eine positive Fortführungsprognose nicht möglich ist
  • Vorbereitung der Insolvenzgeldanträge für die Mitarbeiter
  • Organisation und Teilnahme an Betriebsversammlungen
  • Unterschriftsreife Erstellung der Insolvenzgeldbescheinigungen

Personalanpassungsmaßnahmen

  • Planung und Umsetzung von Personalanpassungsmaßnahmen auch bei komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Ermittlung der einschlägigen Kündigungsfristen
  • Analyse der Personalkapazitäten und Erstellung von Handlungsempfehlungen zu deren Optimierung
  • Vorbereitung der Anhörungsverfahren bei Integrations- und Gewerbeaufsichtsämtern
  • Abstimmung mit dem PSVaG und komplette Abwicklung aller Meldungen
  • Koordination und Begleitung von Transfermaßnahmen

Lohnbuchhaltung

  • Übernehme der Lohnbuchhaltung (auch für Spezialbranchen) und Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
  • Unterstützung der Personalabteilung und externen Stellen bei der Kommunikation mit Arbeitnehmers, Krankenkassen und Finanzämtern

Ansprechpartner für die Arbeitnehmer

Alle im Bereich des Personalmanagements eingesetzten Mitarbeiter bringen Erfahrungen aus zahlreichen von ihnen begleiteten Insolvenzverfahren mit. Das heißt, wir kennen um die Nöte und Ängste der beteiligten Mitarbeiter und verstehen damit umzugehen.

Wir stehen in den Verfahren als Ansprechpartner sowohl für Arbeitnehmer als auch für die Sozialversicherungsträger zur Verfügung. Anfragen der Verfahrensbeteiligten können direkt durch die Insolvenzverwaltungsbüros an uns weitergeleitet und von uns beantwortet werden.

"Wir verstehen es als unsere Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitspapiere erstellt, alle Ansprüche ermittelt und alle im Personalbereich betroffenen Verfahrensbeteiligten bestmöglich informiert werden."

Marc Henke - Geschäftsführer

Transparente Kalkulationsgrundlagen

Für den Insolvenzverwalter ist es wichtig verlässliche Kalkulationsgrundlagen zu haben. Aus diesem Grund arbeiten wir nach festen Vergütungssätzen, mit denen die gesamte Abwicklung des Arbeitsverhältnisses bereits abgegolten ist. Theoretisch können Sie bereits bei Ihrem ersten Ortstermin wissen, welche Kosten aus dem Personalmanagement entstehen. Welche Arbeitsschritte bei uns zu einer normalen Abarbeitung des Insolvenzverfahrens gehören, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Differenzlohnberechnung: Ein schwieriges Thema zuverlässig bearbeitet

Auch mit dem Austritt des letzten Arbeitnehmers bleiben wir für Sie aktiv. Sie erhalten von uns eine detaillierte Aufstellung aller unausgeglichenen Masseverbindlichkeiten, auch unter Beachtung des §209 InsO. Im Falle der vollständigen oder quotalen Auszahlung dieser Masseverbindlichkeiten, übernehmen wir gerne die Erstellung der Differenzlohnberechnung inklusive der Ermittlung der Anspruchsübergänge.

Gerade auch in dem schwierigen Bereich der Differenzlohnberechnung garantieren wir Ihnen, eine sowohl insolvenzrechtlich als auch schuldrechtlich korrekte Abrechnung gegenüber den verschiedenen Anspruchstellern.

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